Narkose

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NARKOSE

Fast alle zahnärztlichen Behandlungen können heutzutage schmerzfrei in örtlicher Betäubung vorgenommen werden.

Trotzdem kann es in besonderen Ausnahmefällen erforderlich sein, zahnärztliche Maßnahmen auch unter Narkose (Allgemeinanästhesie oder Vollnarkose) durchzuführen.

Die häufigsten medizinischen Gründe für die Notwendigkeit einer Behandlung in Allgemeinanästhesie sind starke Zahnbehandlungsangst (Zahnbehandlungsphobie), extremer Würge- oder Brechreiz, übersteigerte Spritzenangst (Spritzenphobie), Unfähigkeit zur Kooperation bei Patienten mit geistiger Behinderung sowie behandlungsunwillige Kinder. Ein sehr großer Umfang der geplanten, erforderlichen Maßnahmen kann ein weiterer Grund zur Narkosebehandlung sein.

Das mit uns kooperierende, erfahrene Anästhesistenteam ermöglicht es uns, nahezu alle Zahnbehandlungen auch unter Vollnarkose ausführen zu können. Neueste medizinische Erkenntnisse und höchste Sicherheitsstandards kommen dabei zur Anwendung. (Dank des medizinischen Fortschrittes in der Weiterentwicklung moderner Narkosetechniken und Medikamente sind Risiken und Nebenwirkungen in der Narkosebehandlung nur noch äußerst gering.)

Link zur Homepage der Anästhesisten:
www.anaesthesie-ambulant.de